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1
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Allgemeines
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1.1
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Die
Bezirksliga dient zur Ermittlung des Mannschaftsmeisters der Oberpfalz
und der Qualifikation zur Teilnahme an den Aufstiegskämpfen für die
nächst
höhere Liga (Landesliga - Nord).
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1.2
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Das
Bezirksliga-Statut ergänzt das Statut für Bayernliga und Landesligen
für
den Bereich der Oberpfalz.
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1.3
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In
der Bezirksliga sind nur Vereins-Männer-Mannschaften aus dem Judobezirk
Oberpfalz startberechtigt.
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1.4
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Alle
Punkte, die im Bezirksliga-Statut nicht besonders behandelt werden,
sind
durch die Sportordnung des BJV und das Statut für Bayernliga und
Landesligen
abgedeckt.
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2
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Ligabeauftragter,
Ligaausschuss und Protest
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2.1
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Zuständig
für die Liga-Angelegenheiten ist in erster Instanz der vom Bezirkstag
gewählte
Ligabeauftragte, in zweiter Instanz der Ligaausschuss.
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2.2
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Der
Ligaauschuss setzt sich zusammen aus dem Bezirksvorsitzenden, dem
Ligabeauftragten
und dem Kampfrichterobmann.
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2.3
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Proteste
und Ansprüche sind innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung
schriftlich
beim Ligabeauftragten einzureichen (Poststempel).
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2.4
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Zugleich
ist eine Protestgebühr von EUR 25.- auf das Konto des Bezirks
einzuzahlen
und der Beleg dem Protestschreiben beizufügen.
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2.5
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3
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Durchführung
der Bezirksliga
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3.1
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Die
Kampfsaison
beginnt mit dem Meldeschluss der Mannschaften und endet mit dem letzten
Kampftag.
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3.2
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Die
Anzahl der Mannschaften richtet sich nach dem Eingang der Meldungen bis
zum 01.01. des Jahres. Startberechtigt sind die Mannschaften, die
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3.2.1
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aus
wenigstens sieben gemeldeten Kämpfern bestehen;
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3.2.2
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das
Startgeld von EUR 50.- und die Kaution von EUR 150.- auf das Konto des
Bezirks bis zum 31.01. des Jahres überwiesen haben;
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3.2.3
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ihre
Kämpferliste und die dazugehörigen Judo-Ausweise zur Abzeichnung bzw.
Überprüfung
bis zum 15.01. des Jahres, sowie eine genaue Beschreibung des
Ausrichtungsortes
bei Heimkämpfen und die Nennung des verantwortlichen Mannschaftsführers
beim Ligabeauftragten abgegeben haben.
Die Mannschaftsliste ist mit dem anliegendem Formular per E-Mail an den Ligabeauftragten zu schicken. |
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3.3
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Eine
Mannschaft besteht aus zehn Kämpfern und beliebig vielen
Ersatzkämpfern,
die in der Wiegeliste aufzuführen sind und in ihrer Gewichtsklasse oder
höher starten können. Der Start eines Kämpfers im zweiten Durchgang in
einer anderen (abgewogenen oder höheren) Gewichtsklasse ist möglich. Er
muss aber an der Stelle kämpfen, an der er bei einem Verbleib in der
selben
Gewichtsklasse im zweiten Durchgang kämpfen hätte müssen.
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3.4
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Gekämpft
wird in den fünf Gewichtsklassen -66, -73, -81, -90, +90 kg, in denen
zwei
Kämpfer pro Gewichtsklasse und Mannschaft antreten. Es werden zwei
Durchgänge
gekämpft, wobei im zweiten Durchgang die Kampfpaarungen wechseln und
mit
Ersatzkämpfern neu besetzt werden können (die Paarungen der
Gastmannschaft
sind umzustellen).
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3.5
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Eine
Mannschaft muss mit mindestens sechs Kämpfern antreten.
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3.6
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Ein
Verein kann mehrere Mannschaften stellen. Für jede Mannschaft ist eine
eigene Mannschaftsliste zu erstellen. Ein Wechsel von einer Mannschaft
zu einer anderen in einer Saison ist nicht möglich.
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3.7
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Sind
vier oder weniger Mannschaften gemeldet, so kann eine Hin- und
Rückrunde
ausgetragen werden. Bei mehr als sechs Mannschaften sind Begegnungen
mit
drei Mannschaften an einem Austragungsort möglich.
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3.8
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Es
ist möglich, aus zwei Vereinen des Bezirks eine Kampfgemeinschaft (KG)
zu bilden.
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4
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Aufstieg
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4.1
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Der
Verein, dessen Mannschaft in der Bezirksliga den ersten Platz belegt
hat,
ist berechtigt, an den Aufstiegskämpfen zur Landesliga-Nord
teilzunehmen.
Verzichtet der erstplatzierte Verein auf das Teilnahmerecht an den
Aufstiegskämpfen,
ist der Ligabeauftragte umgehend zu benachrichtigen, und das Recht geht
an den in der Tabellenreihenfolge nächsten aufstiegsbereiten Verein
weiter.
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4.2
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Tritt
der aufstiegsberechtigte Verein bei der Aufstiegsrunde nicht an ohne
das
Recht weiter gegeben zu haben, verfällt die Kaution.
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4.3
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Eine
Kampfgemeinschaft kann nicht an den Aufstiegskämpfen teilnehmen
(solange
dies nach dem gültigen Statut der höheren Liga nicht möglich ist).
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5
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Veranstaltungen
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5.1
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Die
Kämpfe werden zum festgesetzten Termin mit folgendem Zeitplan
durchgeführt:
jeweils Sonntag: 1000 - 1045 Uhr Abwiegen; 1100
Uhr Kampfbeginn. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des
Ligabeauftragten
und des Kampfrichterobmanns.
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5.2
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Die
Reihenfolge der Gewichtsklassen ist von den Mannschaftsführern vor
Beginn
der Veranstaltung gemeinsam aus zu losen.
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5.3
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Die
Einteilung der Kampfrichter erfolgt durch den Bezirkskampfrichterobmann.
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5.4
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Die
ausrichtenden Vereine unterrichten umgehend, jedoch spätestens bis 1800
Uhr des Kampftages telefonisch, per Fax oder per E-Mail den
Ligabeauftragten
und den Medienreferenten des Bezirks vom Kampfresultat inklusive
Unterbewertung
und schicken die Listen innerhalb einer Woche ab. Bei Versäumnis oder
Verspätung
behält der Bezirk EUR 25.- von der Kaution als Disziplinarmaßnahme
ein.
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5.5
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Am
letzten Kampftag finden alle Begegnungen an einem Austragungsort statt.
Dort wird auch im Anschluss an die Begegnungen die Siegerehrung der
Mannschaften
veranstaltet.
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6
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Startrecht
- Zweitstart
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6.1
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Ein
Kämpfer kann in der laufenden Saison nur für einen Verein in der
Bezirksliga
auf der Wettkampfliste stehen und starten.
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6.2
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Kämpfer,
die für den eigenen Verein in einer höheren Liga gemeldet sind, dürfen
nicht für einen anderen Verein in der Bezirksliga starten.
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6.3
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Es
dürfen beliebig viele Fremdstarter, deren Startberechtigung auf einen
Oberpfälzer
Verein lautet, eingesetzt werden.
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6.4
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Kämpfer,
die als Zweitstarter in einer höheren Liga teilnehmen, sind unter
folgenden
Bedingungen startberechtigt (für die Beachtung ist der startende Verein
verantwortlich):
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6.4.1
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Auf
der Mannschaftsliste sind die Angaben (Liga und Verein) zum Zweitstart
zu vermerken. Alle an der Bezirksliga teilnehmenden Vereine, sowie der
Kampfrichterobmann erhalten Kopien der Mannschaftslisten zu
Saisonbeginn.
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6.4.2
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Als
Zweitstarter gilt der Kämpfer bereits mit dem ersten Einsatz in der
höheren
Liga.
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6.4.3
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Alle
Kämpfer, die höher als Bayernliga gemeldet sind (Regional/Bundesliga),
dürfen generell in der Bezirksliga starten.
Jedoch
darf pro Durchgang höchstens ein Kämpfer aus diesen Ligen eingesetzt
werden.
In einer eventuellen Aufstiegsrunde gilt diese Einschränkung nicht. Bei vorheriger Absprache mit der gegnerischen Mannschaft, kann die Einschränkung unwirksam werden, muss aber auf der Begegnungsliste vermerkt werden. |
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6.4.4
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Wird
ein Kämpfer in der laufenden Saison in einer höheren Liga zum
Zweitstarter
gemäß Punkt 6.4.2 dieses Statuts, so werden dessen bisherige Kämpfe der
laufenden Saison nachträglich mit 0:10 Punkten gewertet, sofern dadurch
Punkt 6.4.3 zu tragen käme (bis zum Abschluss der Bezirksliga).
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6.4.5
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Setzt
ein Verein im Rahmen der Mannschaftsaufstellung mehr Zweitstarter ein
als
zulgelassen, so werden alle bisherigen und folgenden Kämpfe der
Zweitstarter
an diesem Kampftag mit 0:10 Punkten gewertet.
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6.5
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Der
Ligabeauftragte überwacht die Einhaltung des Zweitstartrechts anhand
der
Startlisten der höheren Ligen und informiert sowohl die Vereine, als
auch
den Kampfrichterobmann über zweitstartberechtigte Kämpfer.
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7
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Kampfpunkte
- Wertung
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7.1
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Kämpferwertung:
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7.1.1
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Der
siegreiche Kämpfer erhält einen Gewinnpunkt, der unterlegene Kämpfer
erhält
keinen Punkt.
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7.1.2
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Bei
Unentschieden wird der Kampf mit 0:0 gewertet.
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7.2
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Mannschaftswertung:
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7.2.1
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Die
siegreiche Mannschaft erhält zwei Gewinnpunkte in der Ligatabelle, die
unterlegene Mannschaft bekommt zwei Verlustpunkte.
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7.2.2
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Im
Falle eines Unentschieden, wobei nur die Einzelkampfpunkte
ausschlaggebend
sind, erhält jede Mannschaft einen Gewinn- und einen Verlustpunkt.
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7.2.3
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Der
Tabellenstand errechnet sich zunächst aus der Anzahl der
Gewinnpunkte.
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7.2.4
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8
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Verstöße
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8.1
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Tritt
eine Mannschaft zu einem angesetzten Kampf ohne Einwirkung
unabwendbarer
Ereignisse (höhere Gewalt, etc.) nicht bis zum Ende der Wiegezeit an,
muss
der Verein die kompletten Kampfrichterkosten, die abgerechnet wurden,
bezahlen.
Mannschaften, die verspätet (bis 30 Minuten nach Wiegeschluss)
eintreffen,
haben zu den kompletten Kampfrichterkosten auch eine Strafe von EUR
100.-
zu tragen, und die Kämpfe werden gewertet. Eintreffen später als 30
Minuten
nach Wiegeschluss gilt als Nichtantreten. Begegnungen bei Nichtantreten
werden mit 4:16 Kampfpunkten bei 40:160 Unterbewertungspunkten als
verloren
bewertet.
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8.2
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Entstehen
einem ausrichtenden Verein Kosten (z.B. Hallenmiete), so sind diese in
nachgewiesener Höhe vom nichtangetretenen Verein zu entrichten. Maximal
jedoch EUR 50.-, es sei denn, die Mannschaft stellt sich zu einem
Freundschaftskampf.
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8.3
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Werden
Kämpfer eingesetzt, die keine Startberechtigung besitzen, werden
eventuell
erkämpfte Siege als verloren (0:10) gewertet und das
Mannschaftsresultat
entsprechend korrigiert.
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8.4
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Im
Falle eines direkten Hansoku-make für einen Kämpfer erfolgt die
Disqualifikation
durch den sportlichen Leiter (=Haupt-KR) gemäß den gültigen
Wettkampfbestimmungen.
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8.5
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In
Sonderfällen können bei Regelverstoß auch andere Strafen verhängt
werden.
Diese werden vom Ligabeauftragten bzw. vom Ligaausschuss analog des
Strafenkatalogs
des BJV verhängt.
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9
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Kampfrichterkosten
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9.1
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9.2
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Die
Kampfrichterkosten werden zwischen erstem und zweitem Durchgang
ausbezahlt.
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MannschaftslisteBezirgsliga Saison |
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||||
| Kämpfer: | Geb. Dat | Ausweis Nr. | Heimatverein | Höhere Liga |
| Franz Musterknabe | 01.01.1923 | 12345 | Jc Dorf im Wald |
Bundesliga
Essen |