Was ist neu???
Änderungen und Neuerungen der Judo-Wettkamfpregeln ab 2003 (Veröffentlichung im BJV-Internet und Bayernsport)
1. Verbeugung der Kämpfer
Verbindlich ist lediglich die Verbeugung der beiden Kämpfer an der Ausgangsposition (weiße oder rote/blaue Markierung) vor Beginn und am Ende des Kampfes.
Die Verbeugung muss korrekt erfolgen, nicht nur mit einem Kopfnicken.
2. Golden Score
d.h. in den Altersklassen ab U15 einschließlich der Mannschaftskämpfe und Ligakämpfe wird der Einzelkampf nach dem Kampfende bei unentschiedenem Ausgang um die gleiche Kampfzeit verlängert.
Im Golden Score entscheidet die erste Wertung/Strafe und der Kampf endet.
Bei erneutem Unentschieden entscheiden die KR durch Hantei (Mehrheitsentscheid).
Sonderfall bei Osae-komi:
Bei angesagtem Osae-komi läuft die Zeit weiter bis Ippon erreicht ist.
Hinweis: Kein Abbruch bereits nach 10 Sekunden (= Koka)!!
Wird der Osae-komi vorher durch Matte oder Toketa gelöst, so zählt
das Resultat bis dahin.
Sollte Uke während der Osae-komi läuft, mit einer Würgetechnik zum
Erfolg kommen, so erhält er Ippon und die erreichte Wertung (Haltegriffzeit)
für den Haltenden wird angezeigt.
3. Kawazu-gake (Werfen nach hinten mit Umschlingen des Beines von Uke mit gleicher Blickrichtung)
Diese Form des klassischen Kawazu-gake wird mit Hansoku-make bestraft!
4. Khabarelli
Mit Hansoku-make wird bestraft:
Die Anwendung einer Wurftechnik mit Umschlingen eines Beines und einer
Körperdrehung nach hinten.
Die klassische Form des Khabarelli (ohne Beinumschlingen) ist erlaubt:
Nicht verboten ist das Umschlingen des gegnerischen Beines bei der Ausführung
eines Wurfes wie z.B. O-uchi-gari, Uchi-mata,
5. Bestrafungen
Alle verbotenen Handlungen, die bisher mit Shido bzw. Chui bestraft wurden, werden mit Shido bestraft.
Im Addiersystem werden bei der Vergabe von Shido dem Gegner zwei Punkte gutgeschrieben.
Alle Handlungen, die bisher mit Keikoku bzw. Hanosku-make bestraft wurden, werden mit Hansoku-make bestraft.
Bei der Vergabe von direktem Hansoku-make erfolgt die Disqualifikation
durch den sportlichen Leiter.
bei einem Einzelturnier / Einzelmeisterschaft,
bei Mannschaftsmeisterschaften der Jugend,
im zweiten Durchgang einer Ligabegegnung,
D.h. der Kämpfer kann am gleichen Tag nicht mehr starten.
An einem Ligakampftag ist der Start in weiteren Ligabegegnungen möglich.
6. Artikel 29 der IJF-Wettkampfregel Verletzung, Krankheit, Unfall
In diesem Bereich werden keine Behandlungen mehr registriert (Kreuz).
6.1 Sichtbare kleinere Verletzungen
Kleinere sichtbare Verletzungen wie z.B.
- Nageleinriss
- Nasenbluten
- Bluten an Stirn
können durch den Arzt, Sanitäter oder "medizinischen Betreuer" versorgt werden.Beabsichtigt der Kämpfer bei Krämpfen oder ausgekugelten Gelenken, z.B. Finger- oder Zehengelenk, den Kampf fortzuführen, darf der medizinische Betreuer nicht gerufen werden. Der Kämpfer muss sich selber helfen.
Tritt dieselbe Verletzung zum dritten Mal auf, gilt sie als schwerwiegend und der Kampf ist nach Beratung mit den AR zu beenden.
6.2 Verletzungen an Kopf, Nacken oder Wirbelsäule
Verletzt sich ein Kämpfer an Kopf, Nacken oder Wirbelsäule ist der Kampf zu unterbrechen und medizinische Hilfe herbeizurufen.Der Untersuchende entscheidet grundsätzlich, ob der Kämpfer weiterkämpfen kann.
Schmerz von kurzer Dauer durch erkennbare Einwirkung
Erkennbare schmerzhafte Verletzungen im Rahmen des Wettkampfgeschehens muss der verletzte Kämpfer in einer kurzen Zeit, z.B. durch Bewegung des verletzten Gelenkes oder Körperteiles selbst "behandeln".
Für U20 und Erwachsene gilt:
Eine medizinische Behandlung / Untersuchung ist nicht zulässig!Im Jugendbereich
darf eine Untersuchung (max. 2) durchgeführt werden.Kämpfer verlangt eine medizinische Betreuung
Für U20 und Erwachsene gilt:
Fordert der Kämpfer von sich aus eine medizinische Betreuung (Untersuchung, Behandlung), so ist der Kampf zu Ende.Der KR muss den Kämpfer vor der medizinischen Betreuung darauf hinweisen, dass der Kampf in diesem Fall verloren ist.
Im Jugendbereich
darf eine medizinische Betreuung (max. 2) durchgeführt werden.
Stand: 26.01.2003