1 Allgemeines
1.1 Die Bezirksliga dient zur Ermittlung des Mannschaftsmeisters der
Oberpfalz und der Qualifikation zur Teilnahme an den Aufstiegskämpfen
für die nächst höhere Liga (Landesliga - Nord).
1.2 Das Bezirksliga-Statut ergänzt das Statut für Bayernliga
und Landesligen für den Bereich der Oberpfalz.
1.3 In der Bezirksliga sind nur Vereins-Männer-Mannschaften aus
dem Judobezirk Oberpfalz startberechtigt.
1.4 Alle Punkte, die im Bezirksliga-Statut nicht besonders behandelt
werden, sind durch die Sportordnung des BJV und das Statut für Bayernliga
und Landesligen abgedeckt.
2 Ligabeauftragter, Ligaausschuss und Protest
2.1 Zuständig für die Liga-Angelegenheiten ist in erster
Instanz der vom Bezirkstag gewählte Ligabeauftragte, in zweiter Instanz
der Ligaausschuss.
2.2 Der Ligaauschuss setzt sich zusammen aus dem Bezirksvorsitzenden,
dem Ligabeauftragten und dem Kampfrichterobmann.
2.3 Proteste und Ansprüche sind innerhalb einer Woche nach der
Veranstaltung schriftlich beim Ligabeauftragten einzureichen (Poststempel).
2.4 Zugleich ist eine Protestgebühr von EUR 25.- auf das Konto
des Bezirks einzuzahlen und der Beleg dem Protestschreiben beizufügen.
2.5 Die zuständige Instanz entscheidet über den Protest und
die Protestgebühr. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Gebühr.
3 Durchführung der Bezirksliga
3.1 Die Kampfsaison beginnt mit dem Meldeschluss der Mannschaften und
endet mit dem letzten Kampftag.
3.2 Die Anzahl der Mannschaften richtet sich nach dem Eingang der Meldungen
bis zum 01.01. des Jahres. Startberechtigt sind die Mannschaften, die
3.2.1 aus wenigstens sieben gemeldeten Kämpfern bestehen;
3.2.2 das Startgeld von EUR 50.- und die Kaution von EUR 150.- auf
das Konto des Bezirks bis zum 01.01. des Jahres überwiesen haben;
3.2.3 ihre Kämpferliste und die dazugehörigen Judo-Ausweise
zur Abzeichnung bzw. Überprüfung bis zum 15.01. des Jahres, sowie
eine genaue Beschreibung des Ausrichtungsortes bei Heimkämpfen und
die Nennung des verantwortlichen Mannschaftsführers beim Ligabeauftragten
abgegeben haben.
3.3 Eine Mannschaft besteht aus zehn Kämpfern und beliebig vielen
Ersatzkämpfern, die in der Wiegeliste aufzuführen sind und in
ihrer Gewichtsklasse oder höher starten können. Im zweiten Durchgang
ist ein Wechsel der Gewichtsklasse für Kämpfer, die schon im
ersten Durchgang eingesetzt wurden, nicht mehr möglich.
3.4 Gekämpft wird in den fünf Gewichtsklassen -66, -73, -81,
-90, +90 kg, in denen zwei Kämpfer pro Gewichtsklasse und Mannschaft
antreten. Es werden zwei Durchgänge gekämpft, wobei im zweiten
Durchgang die Kampfpaarungen wechseln und mit Ersatzkämpfern neu besetzt
werden können (die Paarungen der Gastmannschaft sind umzustellen).
3.5 Eine Mannschaft muss mit mindestens sechs Kämpfern antreten.
3.6 Ein Verein kann mehrere Mannschaften stellen. Für jede Mannschaft
ist eine eigene Mannschaftsliste zu erstellen. Ein Wechsel von einer Mannschaft
zu einer anderen in einer Saison ist nicht möglich.
3.7 Sind vier oder weniger Mannschaften gemeldet, so wird eine Hin-
und Rückrunde ausgetragen. Bei mehr als sechs Mannschaften sind Begegnungen
mit drei Mannschaften an einem Austragungsort möglich.
3.8 Es ist möglich, aus zwei Vereinen des Bezirks eine Kampfgemeinschaft
(KG) zu bilden. Diese Kampfgemeinschaft darf keine weiteren Fremdstarter
einsetzen, d.h. die Pässe der Kämpfer müssen ausschließlich
auf einen der beiden Vereine der KG lauten.
4 Aufstieg
4.1 Der Verein, dessen Mannschaft in der Bezirksliga den ersten Platz
belegt hat, ist berechtigt, an den Aufstiegskämpfen zur Landesliga-Nord
teilzunehmen. Verzichtet der erstplatzierte Verein auf das Teilnahmerecht
an den Aufstiegskämpfen, ist der Ligabeauftragte umgehend zu benachrichtigen,
und das Recht geht an den in der Tabellenreihenfolge nächsten aufstiegsbereiten
Verein weiter.
4.2 Tritt der aufstiegsberechtigte Verein bei der Aufstiegsrunde nicht
an ohne das Recht weiter gegeben zu haben, verfällt die Kaution.
4.3 Eine Kampfgemeinschaft kann nicht an den Aufstiegskämpfen
teilnehmen (wenn dies nach dem gültigen Statut der höheren Liga
nicht möglich ist).
5 Veranstaltungen
5.1 Die Kämpfe werden zum festgesetzten Termin mit folgendem Zeitplan
durchgeführt: jeweils Sonntag: 1000 - 1045 Uhr Abwiegen; 1100 Uhr
Kampfbeginn. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Ligabeauftragten
und des Kampfrichterobmanns.
5.2 Die Reihenfolge der Gewichtsklassen ist von den Mannschaftsführern
vor Beginn der Veranstaltung gemeinsam aus zu losen.
5.3 Die Einteilung der Kampfrichter erfolgt durch den Bezirkskampfrichterobmann.
5.4 Die ausrichtenden Vereine unterrichten umgehend, jedoch spätestens
bis 1800 Uhr des Kampftages telefonisch, per Fax oder per E-mail den Ligabeauftragten
und den Medienreferenten des Bezirks vom Kampfresultat inklusive Unterbewertung
und schicken die Listen innerhalb einer Woche ab. Bei Versäumnis oder
Verspätung behält der Bezirk EUR 25.- von der Kaution als Disziplinarmaßnahme
ein.
5.5 Am letzten Kampftag finden alle Begegnungen an einem Austragungsort
statt. Dort wird auch im Anschluss an die Begegnungen die Siegerehrung
der Mannschaften veranstaltet.
6 Startrecht - Zweitstart
6.1 Ein Kämpfer kann in der laufenden Saison nur für einen
Verein in der Bezirksliga auf der Wettkampfliste stehen und starten.
6.2 Kämpfer, die für den eigenen Verein in einer höheren
Liga gemeldet sind, dürfen nicht für einen anderen Verein in
der Bezirksliga starten.
6.3 Es dürfen beliebig viele Fremdstarter, deren Startberechtigung
auf einen Oberpfälzer Verein lautet, eingesetzt werden.
6.4 Kämpfer, die als Zweitstarter in einer höheren Liga teilnehmen,
sind unter folgenden Bedingungen startberechtigt (für die Beachtung
ist der startende Verein verantwortlich):
6.4.1 Auf der Mannschaftsliste sind die Angaben (Liga und Verein) zum
Zweitstart zu vermerken. Alle an der Bezirksliga teilnehmenden Vereine,
sowie der Kampfrichterobmann erhalten Kopien der Mannschaftslisten zu Saisonbeginn.
6.4.2 Als Zweitstarter gilt der Kämpfer, der bis zum Ende der
Bezirksligasaison bei mehr als zwei Mannschaftsbegegnungen in einer höheren
Liga eingesetzt wurde.
6.4.3 Jede Mannschaft hat für den Einsatz von Zweitstartern ein
Punktekontingent von vier Punkten pro Durchgang. Davon werden "verbraucht"
für einen
Landesligakämpfer 1 Punkt
Bayernligakämpfer 2 Punkte
Regionalligakämpfer 2 Punkte.
Alle Kämpfer, die höher als Regionalliga gemeldet sind, dürfen
nicht in der Bezirksliga starten.
6.4.4 Wird ein Kämpfer in der laufenden Saison durch einen mehr
als zweifachen Einsatz in einer höheren Liga zum Zweitstarter gemäß
Punkt 6.5.2 dieses Statuts, und hat damit seine Mannschaft das zulässige
Punktekontingent im nachhinein überschritten, so werden dessen bisherige
Kämpfe der laufenden Saison nachträglich mit 0:10 Punkten gewertet.
6.4.5 Setzt ein Verein im Rahmen der Mannschaftsaufstellung mehr Zweitstarter
ein als das Punktekontingent zuläßt, so werden alle bisherigen
und folgenden Kämpfe der Zweitstarter an diesem Kampftag mit 0:10
Punkten gewertet.
6.4.6 Im Einverständnis mit den anderen Mannschaften der Begegnung
kann abweichend von diesen o.a. Regeln jeder weitere Kämpfer außer
Konkurrenz eingesetzt werden. Die Kämpfe werden unabhängig vom
Ergebnis mit 0:10 Punkten gewertet.
6.5 Der Ligabeauftragte überwacht die Einhaltung des Zweitstartrechts
anhand der Startlisten der höheren Ligen und informiert sowohl die
Vereine, als auch den Kampfrichterobmann über zweitstartberechtigte
Kämpfer.
7 Kampfpunkte - Wertung
7.1 Kämpferwertung:
7.1.1 Der siegreiche Kämpfer erhält einen Gewinnpunkt, der
unterlegene Kämpfer erhält keinen Punkt.
7.1.2 Bei Unentschieden wird der Kampf mit 0:0 gewertet.
7.2 Mannschaftswertung:
7.2.1 Die siegreiche Mannschaft erhält zwei Gewinnpunkte in der
Ligatabelle, die unterlegene Mannschaft bekommt zwei Verlustpunkte.
7.2.2 Im Falle eines Unentschieden, wobei nur die Einzelkampfpunkte
ausschlaggebend sind, erhält jede Mannschaft einen Gewinn- und einen
Verlustpunkt.
7.2.3 Der Tabellenstand errechnet sich zunächst aus der Anzahl
der Gewinnpunkte.
7.2.4 Weisen mehrere Mannschaften den gleichen Gewinn- und Verlustpunktestand
auf, entscheidet die Zahl der gewonnen Kämpfe. Bei nochmaligem Gleichstand
geben die Unterbewertungspunkte den Ausschlag.
8 Verstöße
8.1 Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Kampf ohne Einwirkung
unabwendbarer Ereignisse (höhere Gewalt, etc.) nicht bis zum Ende
der Wiegezeit an, muss der Verein die kompletten Kampfrichterkosten, die
abgerechnet wurden, bezahlen. Mannschaften, die verspätet (bis 30
Minuten nach Wiegeschluss) eintreffen, haben zu den kompletten Kampfrichterkosten
auch eine Strafe von EUR 100.- zu tragen, und die Kämpfe werden gewertet.
Eintreffen später als 30 Minuten nach Wiegeschluss gilt als Nichtantreten.
Begegnungen bei Nichtantreten werden mit 4:16 Kampfpunkten bei 40:160 Unterbewertungspunkten
als verloren bewertet.
8.2 Entstehen einem ausrichtenden Verein Kosten (z.B. Hallenmiete),
so sind diese in nachgewiesener Höhe vom nichtangetretenen Verein
zu entrichten. Maximal jedoch EUR 50.-, es sei denn, die Mannschaft stellt
sich zu einem Freundschaftskampf.
8.3 Werden Kämpfer eingesetzt, die keine Startberechtigung besitzen,
werden eventuell erkämpfte Siege als verloren (0:10) gewertet und
das Mannschaftsresultat entsprechend korrigiert.
8.4 Im Falle eines direkten Hansoku-make für einen Kämpfer
erfolgt die Disqualifikation durch den sportlichen Leiter (=Haupt-KR) für
die gesamte Veranstaltung.
8.5 In Sonderfällen können bei Regelverstoß auch andere
Strafen verhängt werden. Diese werden vom Ligabeauftragten bzw. vom
Ligaausschuss analog des Strafenkatalogs des BJV verhängt.
9 Kampfrichterkosten
9.1 Die Kampfrichterkosten werden von den beteiligten Vereinen zu gleichen
Teilen getragen.
9.2 Die Kampfrichterkosten werden zwischen erstem und zweitem Durchgang
ausbezahlt.